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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

UTE ROMMEL TÄTOWIERUNGEN

Inhaberin: Ute Rommel

Zuletzt aktualisiert am 16.10.2024

 

§ Geltungsbereich

Für alle Leistungen an Kunden (§ 13 BGB), die von Ute Rommel im Tattoostudio "Palatine Tattoo" angeboten werden, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Alle Aufträge und Geschäftsbedingungen liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.

Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde mit den AGB's einverstanden und verzichtet bei auftretenden Komplikationen auf Schadenersatzansprüche oder weitere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das Studio.

 

§2 Vertragspartner 

UTE ROMMEL TÄTOWIERUNGEN

Inhaberin: Ute Rommel

Pestalozzistrasse 3

66953 Pirmasens

 

§3 Vertragsabschluss

Der Kunde wird in einem Vorgespräch zu seinen Tattoo-Wünschen beraten. Kommt es zwischen Ute Rommel und dem Kunden zur Festlegung eines Tattoo-Termins, muss der Kunde eine Terminkaution in Bar leisten, dessen Höhe von Ute Rommel festgelegt wird. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die festgelegte Terminkaution in voller Höhe entrichtet hat.

 

§4 Gegenstand

Die im Vorgespräch besprochenen Inhalte sind Gegenstand des Vertrags. Bei Bedarf fertigt Ute Rommel für den Kunden einen individuellen Tattooentwurf an, basierend auf den im Vorgespräch definierten Inhalten. Diese Entwürfe sind dauerhaft, d.h. auch nach Fertigstellung der Tätowierung , geistiges Eigentum von Ute Rommel. Kommt es nach Anfertigung und Abnahme des Entwurfs zu einem nachträglichen Änderungswunsch des Motivs durch den Kunden, kann der Vertrag von Ute Rommel ohne weitere Begründung gekündigt werden. Ute Rommel führt die Tätowierung, sofern alle dafür geltenden Bedingungen erfüllt sind, am Kunden aus.

 

§5 Bedingungen

Der Kunde muss nachweislich (Personalausweis) mindestens 18 Jahre sein. Es ist auch eine Ausnahme ab 16 Jahre möglich, wenn eine unterschriebene Einverständniserklärung eines Elternteils oder eines gesetzlichen Betreuers vorgelegt wird. Kundinnen in der Schwangerschaft sowie in der Stillzeit werden nicht tätowiert. Der Kunde ist dazu verpflichtet, bei Erkrankungen der Haut, der Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten, Herz-Kreislauf-Erkrankungen usw. vorher eine Absprache mit seinem behandelnden Arzt zu halten, ob eine Tätowierung möglich ist. Der Kunde ist außerdem dazu verpflichtet, am Tag des Tattoo-Termins dafür Sorge zu tragen, ausgeschlafen, gesättigt, nicht dehydriert und ohne körperliche Beschwerden zu erscheinen. Außerdem gilt 48 Stunden vor dem Termin: Kein Alkohol, keine Drogen sowie blutverdünnende Mittel einzunehmen. Ute Rommel ist dazu berechtigt, den Termin abzulehnen, wenn der Kunde dies nicht einhält. Ebenso kann Ute Rommel eine geleistete Terminzahlung in vollem Umfang einbehalten. Der Kunde verpflichtet sich, die von Ute Rommel kommunizierten und ausgehändigten Pflegehinweise zu befolgen. Die durch Missachtung entstehenden Mängel an der Tätowierung können Ute Rommel nicht zur Last gelegt werden. Bei Missachtung der Pflegehinweise kann der Kunde weder die anfallenden Kosten für das Nacharbeiten von Ute Rommel einfordern, noch Schadenersatzansprüche gegenüber Ute Rommel geltend machen. Ute Rommel behält sich das Recht vor, Kunden unbegründet abzulehnen.

 

§6 Termine

Der Kunde hat das Recht, einen festgelegten Termin abzusagen. Ute Rommel behält sich das Recht vor, eine geleistete Terminkaution in vollem Umfang einzubehalten, wenn:

  • der Kunde nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin absagt
  • der Kunde nicht pünktlich erscheint
  • der Kunde die Bedingungen in §5 nicht einhält

 

§7 Bezahlung

Die Zahlung erfolgt in Bar, falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Eine geleistete Terminkaution wird beim letzten Tattootermin verrechnet, falls zur Fertigstellung des Tattoos mehrere Termine notwendig sind.

 

§8 Nachbehandlung

Ute Rommel entscheidet über die Notwendigkeit und den Umfang des Nachstechens. Ute Rommel behält sich das Recht vor, die Kosten für das Nachstechen nicht zu übernehmen, wenn:

  • der Kunde sich innerhalb von 3 Monaten nach der Fertigstellung des Tattoos für einen Termin zur Nachkontrolle angemeldet hat
  • der Kunde die ausgehändigten Pflegehinweise nicht befolgt hat 
  • nach Fertigstellung des Tattoos eine Verletzung der Haut entstanden ist (z.B. Abschürfung, Verbrennung, operativer Eingriff…)

 

§9 Haftungsausschluss 

Nach §223, §223a, §224 StGB erfüllen Tätowierungen den Tatbestand der Körperverletzung. Mit §3 dieser AGB (Vertragsabschluss) willigt der Kunde dem Tatbestand der Körperverletzung §226a StGB ein, wodurch der Kunde die alleinige Verantwortung übernimmt. Ute Rommel übernimmt keine Haftung für eventuell auftretende Folgeschäden, insbesondere bei Missachtung der von Ute Rommel ausgehändigten Pflegehinweise. Eine Tätowierung ist ein Unikat und kann von jeweiligen Vorlagen abweichen. Dies gilt insbesondere bei Übertätowierungen (Cover Up's). Ute Rommel ist hierfür nicht verantwortlich.

 

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSGB:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und nicht bereit!

 

 

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